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SIGNA-GRUPPE

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Immobilien · Konzerninsolvenz

Wir beraten deutsche Anleihegläubiger, Genussrechts- und Nachrangdarlehensinhaber der insolventen Signa-Gesellschaften bei der grenzüberschreitenden Forderungsanmeldung, bei der Bewertung ihrer Rangposition und bei der Prüfung von Prospekt- und Beratungsansprüchen gegen deutsche Vertriebspartner.

Hintergrund

Die Signa-Gruppe des österreichischen Investors René Benko zählte zu den größten europäischen Immobilien- und Handelskonzernen. Zum Konzernverbund gehörten prominente Immobilienprojekte in Europa und Nordamerika sowie Beteiligungen an bekannten Handels- und Warenhausketten. Die Gruppe finanzierte sich über eine Vielzahl von Anleihen, Genussrechten, Nachrangdarlehen und Beteiligungsprodukten, die auch am deutschen Markt in erheblichem Umfang vertrieben wurden.

Ab Ende 2023 stellten zahlreiche Gesellschaften der Gruppe Insolvenzantrag – darunter zentrale Immobilien-, Retail- und Holdinggesellschaften. Die Verfahren werden überwiegend nach österreichischem Insolvenzrecht geführt; teilweise handelt es sich um Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, teilweise um klassische Konkursverfahren.

Betroffen sind Investorinnen und Investoren mit einem Anlagevolumen im mittleren einstelligen Milliardenbereich – von institutionellen Investoren bis zu privaten Zeichnerinnen und Zeichnern von Anleihen und Nachrangprodukten. Die verschachtelte Konzernstruktur erschwert die Zuordnung von Vermögen und Verbindlichkeiten zu einzelnen Gesellschaften erheblich.

Rechtliche Einordnung

Für deutsche Gläubiger stellen sich Fragen der grenzüberschreitenden Forderungsanmeldung nach der EU-Insolvenzverordnung, der Rangordnung nachrangiger Verbindlichkeiten sowie der Prospekt- und Beraterhaftung. Je nach Produkt kommen Ansprüche gegen Emittentin, Vermittler und Prospektverantwortliche in Betracht; bei Nachrangprodukten ist zusätzlich zu prüfen, ob die Nachrangklausel wirksam vereinbart und ausreichend transparent dargestellt wurde.

Die verschachtelte Konzernstruktur der Signa-Gesellschaften erschwert die Zuordnung von Vermögen zu einzelnen Insolvenzmassen. Für Gläubiger ist die richtige Anmeldung gegenüber der jeweiligen österreichischen Insolvenzverwaltung entscheidend – Fehler bei der Zuordnung können dazu führen, dass Forderungen im falschen Verfahren angemeldet und daher nicht berücksichtigt werden.

Was Betroffene tun können

Wir übernehmen die Prüfung Ihrer Anlagedokumente, ordnen Ihre Forderung dem richtigen Verfahren zu, melden sie fristgerecht an und verfolgen ergänzend Ansprüche gegen deutsche Vertriebspartner und Berater. Bei institutionellen Mandaten koordinieren wir die Verfahrensführung mit österreichischen und internationalen Kollegen und begleiten Gläubigerausschüsse und Gläubigergruppen.

Sind Sie betroffen?

Wir prüfen Ihren Fall vertraulich und geben Ihnen eine erste fundierte Einschätzung.

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