
Unser Beratungsspektrum
Unsere Kanzlei ist bewusst eng aufgestellt. Wir beraten dort, wo wir über nachweisbare Expertise und Prozesserfahrung verfügen – und verweisen an spezialisierte Kolleginnen und Kollegen, wenn ein Sachverhalt außerhalb unseres Kernbereichs liegt. Innerhalb unserer Tätigkeitsgebiete decken wir die gesamte Bandbreite ab: von der Erstprüfung über die außergerichtliche Verhandlung bis zur höchstrichterlichen Klärung.
Vertretung von Bankkundinnen und -kunden bei Streitigkeiten mit Kreditinstituten.
Wir beraten und vertreten Sie bei fehlerhafter Anlageberatung, dem Widerruf von Darlehensverträgen, Streitigkeiten über Zinsanpassungen und Bearbeitungsentgelte sowie in Fragen des Zahlungsverkehrs.
Auch im Bereich unerlaubter Kontokündigungen, umstrittener Kreditrückforderungen und aufsichtsrechtlicher Fragestellungen sind wir für Sie tätig.
Prospekthaftung, Ad-hoc-Publizität, Emittentenverantwortung und Anlegerrechte.
Wir vertreten Aktionäre, Anleihegläubiger und Investoren bei Ansprüchen aus der Kapitalmarktinformationshaftung, aus Prospektfehlern und aus unterlassenen Ad-hoc-Mitteilungen.
Unser Team hat Erfahrung mit Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sowie mit Fragen der Marktmissbrauchsverordnung und der Emittenten-Compliance.
Führung komplexer Zivilverfahren, Sammelverfahren und internationaler Prozesse.
Prozessführung ist unser tägliches Handwerk. Wir führen streitige Zivilverfahren durch alle Instanzen – vom Landgericht bis zum Bundesgerichtshof – und sind mit den Besonderheiten der Kapitalmarktrechtsprechung vertraut.
Auch bei grenzüberschreitenden Verfahren, der Anerkennung ausländischer Entscheidungen und der Vollstreckung in In- und Ausland sind wir für Sie tätig.
Rückabwicklung fehlgeschlagener Investments und Schadensersatz.
Wir setzen Ansprüche gegen Vermittler, Berater, Emittenten und Prospektverantwortliche durch, wehren unberechtigte Rückforderungen ab und begleiten Sie im Insolvenzverfahren des Emittenten.
Neben Individualmandaten bündeln wir gleichgerichtete Ansprüche zahlreicher Geschädigter zur effizienten und kostengünstigen Rechtsverfolgung.
Beratung mittelständischer Unternehmen in kapitalmarktnahen Konflikten.
Wir beraten mittelständische Unternehmen bei Streitigkeiten mit Finanzdienstleistern, bei D&O-Haftungsfragen, bei streitigen Finanzierungsthemen sowie bei Konflikten rund um Beteiligungen und Unternehmenskäufe.
Bündelung gleichgerichteter Interessen zahlreicher Geschädigter.
Kapitalmarktverfahren betreffen häufig eine Vielzahl gleichgerichteter Ansprüche. Wir organisieren die effiziente Bündelung, koordinieren die Kommunikation mit Betroffenen und führen Musterverfahren oder Sammelklagen strategisch bis zur Entscheidung.
Schildern Sie uns Ihren Fall in wenigen Sätzen. Wir prüfen kurzfristig, ob er in unser Beratungsspektrum fällt, und geben Ihnen eine erste Einschätzung.