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FTX & KRYPTO-INSOLVENZEN

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Krypto · Grenzüberschreitend

Deutsche Gläubigerinnen und Gläubiger internationaler Krypto-Handelsplattformen benötigen spezialisierte Vertretung in komplexen, überwiegend US-amerikanisch geprägten Insolvenzverfahren – von der Forderungsanmeldung nach Chapter 11 bis zur steuerlichen Aufarbeitung realisierter Verluste in Deutschland.

Hintergrund

Im November 2022 kollabierte die Krypto-Handelsplattform FTX innerhalb weniger Tage. Nach heftigen Mittelabflüssen konnten Kundinnen und Kunden ihre Guthaben nicht mehr auszahlen; kurz darauf beantragte die Gruppe Gläubigerschutz nach Chapter 11 in den USA. Das Verfahren zählt zu den größten Insolvenzen im Krypto-Sektor und betrifft Millionen Kundinnen und Kunden weltweit, darunter auch zahlreiche Anlegerinnen und Anleger aus Deutschland.

Auch andere Krypto-Plattformen mussten in den vergangenen Jahren Insolvenz anmelden. Die Verfahren werden überwiegend nach US-amerikanischem Insolvenzrecht geführt, was für deutsche Gläubiger erhebliche Sprach-, Rechts- und Kostenhürden bedeutet. Häufig sind komplexe Konzernstrukturen mit Tochtergesellschaften in mehreren Jurisdiktionen betroffen.

Der frühere FTX-Gründer wurde in den USA wegen Betrugs zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Für die betroffenen Gläubigerinnen und Gläubiger ist die entscheidende Frage jedoch, in welcher Höhe und in welcher Form ihre Ansprüche im Verfahren berücksichtigt werden und ob eine Auszahlung in USD, in Krypto-Werten oder in einer Kombination erfolgt.

Rechtliche Einordnung

Krypto-Insolvenzen werfen komplexe Fragen zur Eigentumszuordnung, Verwahrung, zum Kollisionsrecht und zur Anerkennung ausländischer Insolvenzentscheidungen auf. Der Ausgang hängt maßgeblich von den vertraglichen Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform ab: Wurden die Krypto-Werte treuhänderisch für die Kundinnen und Kunden verwahrt oder gingen sie in das Vermögen der Plattform über? Diese Weichenstellung entscheidet häufig über Aussonderungsrechte oder die Einordnung als einfache Insolvenzforderung.

Auch die Bewertung von Krypto-Guthaben zum Insolvenzstichtag, die Berücksichtigung späterer Kurssteigerungen und die steuerliche Behandlung von Ausfällen sind rechtlich umstritten. In Deutschland sind zudem Fragen der Verlustverrechnung im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der privaten Veräußerungsgeschäfte zu klären.

Was Betroffene tun können

Wir übernehmen die Forderungsanmeldung in ausländischen Verfahren, koordinieren die Zusammenarbeit mit US-amerikanischen und weiteren ausländischen Kollegen, prüfen Ansprüche gegen deutsche Vermittler und begleiten Sie bei der steuerlichen Aufarbeitung Ihrer Krypto-Verluste. Auf Wunsch bündeln wir Mandate zu Gläubigergruppen, um Verfahrenskosten zu senken und die Verhandlungsposition zu stärken.

Sind Sie betroffen?

Wir prüfen Ihren Fall vertraulich und geben Ihnen eine erste fundierte Einschätzung.

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