Grauer Kapitalmarkt
Rückabwicklung fehlgeschlagener Beteiligungen und Prüfung von Prospekthaftungs-, Beratungs- und Vermittlerhaftungsansprüchen – für private und institutionelle Anleger, die in Nachrangdarlehen, Genussrechte oder partiarische Darlehen investiert haben.
Hintergrund
Nachrangdarlehen, Genussrechte und partiarische Darlehen wurden in den vergangenen Jahren vielfach zur Finanzierung von Immobilien-, Energie-, Container- und Startup-Projekten eingesetzt. Sie versprechen häufig zweistellige Zinsen und werden gezielt privaten Anlegerinnen und Anlegern angeboten, die klassische Anlageformen als zu renditeschwach empfinden. Wirtschaftlich sind diese Produkte jedoch mit einem eigenkapitalähnlichen Verlustrisiko verbunden und in vielen Fällen für private Kleinanleger ungeeignet.
Kommt es zur Krise oder Insolvenz des Emittenten, treten diese Forderungen im Rang hinter alle übrigen Gläubiger zurück. Die sogenannte qualifizierte Nachrangklausel führt regelmäßig dazu, dass Zinsen und Rückzahlungen ausgesetzt werden, sobald die wirtschaftliche Lage des Emittenten dies erfordert. Ein wirtschaftlicher Totalverlust ist häufig die Folge – nicht selten, bevor überhaupt ein förmliches Insolvenzverfahren eingeleitet wurde.
Rechtliche Einordnung
In vielen Fällen bestehen Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung, unzureichender Aufklärung über das Totalverlustrisiko oder Mängeln des Verkaufsprospekts. Der Bundesgerichtshof stellt an die Aufklärung über die Wirkung qualifizierter Nachrangklauseln hohe Anforderungen; werden diese nicht erfüllt, kommen Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und Emittenten in Betracht.
Auch aufsichtsrechtliche Verstöße gegen das Kreditwesengesetz und das Vermögensanlagengesetz können relevant sein, etwa wenn Produkte ohne die erforderliche Erlaubnis vertrieben oder Prospektpflichten umgangen wurden. Bei einer Reihe von Anbietern besteht darüber hinaus der Verdacht eines Schneeballsystems; auch in diesen Fällen lassen sich Ansprüche gegen Hintermänner, Vermittler und beteiligte Institute in Betracht ziehen.
Was Betroffene tun können
Wir prüfen Ihre Beratungsdokumentation und den Emissionsprospekt, ermitteln den ersatzfähigen Schaden und setzen Ansprüche gegen Vermittler, Berater und Emittenten außergerichtlich und gerichtlich durch. Wo sinnvoll, koordinieren wir das Vorgehen mit anderen betroffenen Anlegern derselben Emission, um Beweisführung und Kosten effizient zu gestalten.
Sind Sie betroffen?
Wir prüfen Ihren Fall vertraulich und geben Ihnen eine erste fundierte Einschätzung.
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