Beteiligungen
Schiffs-, Immobilien-, Medien- und Private-Equity-Fonds: Wir vertreten Anlegerinnen und Anleger bei Rückabwicklung, Schadensersatz, Ausschüttungsrückforderung und Insolvenzverfahren – sowohl in Einzelmandaten als auch für koordinierte Anlegergruppen.
Hintergrund
Geschlossene Fonds wurden über Jahrzehnte als steuerbegünstigte Kapitalanlage vertrieben. Anleger beteiligen sich typischerweise als Kommanditistinnen oder Kommanditisten – häufig über eine Treuhänderin – an einer Fondsgesellschaft, die ein konkretes wirtschaftliches Projekt betreibt, etwa den Bau und Betrieb eines Schiffes, den Erwerb einer Immobilie oder die Produktion von Medieninhalten.
Zahlreiche Fondskonzepte haben sich nicht wie prognostiziert entwickelt. Besonders betroffen sind Schiffs-, Immobilien-, Medien- und Lebensversicherungs-Zweitmarktfonds. Häufig stehen Anlegerinnen und Anleger vor der Frage, ob sie erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen müssen, wie sie sich aus einer wirtschaftlich toten Beteiligung lösen können und welche steuerlichen Konsequenzen der Verlust hat.
Rechtliche Einordnung
Relevant sind Ansprüche wegen Beratungs- und Prospektfehlern, Fragen der Rückforderung von Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB, der Haftung von Treuhandkommanditisten sowie Anfechtungs- und Insolvenzfragen. Die Anforderungen an eine anlagegerechte und anlegergerechte Beratung wurden vom Bundesgerichtshof in einer umfangreichen Rechtsprechung ausdifferenziert – von den Aufklärungspflichten über Innenprovisionen bis hin zu Weichkosten und Prognosegrundlagen.
Bei Fondsgesellschaften in der Krise stellen sich zusätzlich Fragen der Sanierung, des Gesellschafterbeschlusses über Nachschüsse oder Sanierungsvergleiche sowie der Anfechtung von Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter.
Was Betroffene tun können
Wir prüfen Beitrittsunterlagen, Prospekt und Beratungsdokumentation und beraten zu Ausstiegsstrategien, Rückforderungen, Insolvenzanmeldung und Schadensersatzansprüchen gegen Berater, Vermittler und Prospektverantwortliche. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch in Gesellschafterversammlungen und in Verhandlungen mit Sanierungspartnern.
Sind Sie betroffen?
Wir prüfen Ihren Fall vertraulich und geben Ihnen eine erste fundierte Einschätzung.
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