Förster und Partner
FÖRSTER und PARTNER
Bank- und Kapitalmarktrecht
F

PROSPEKTHAFTUNG

HomeProspekthaftung
Alle Schwerpunkte

Kapitalmarktrecht

Ansprüche wegen fehlerhafter Wertpapier- und Vermögensanlageprospekte gehören zu den zentralen Instrumenten des Anlegerschutzes – von der klassischen Wertpapieremission über Anleihen und Genussrechte bis zur Vermögensanlage am grauen Kapitalmarkt.

Hintergrund

Emittenten und Anbieter von Wertpapieren, Vermögensanlagen und Investmentvermögen sind verpflichtet, in ihren Prospekten die wesentlichen Chancen und Risiken der Anlage vollständig, zutreffend und verständlich darzustellen. Der Prospekt ist häufig die einzige Informationsquelle, auf die sich Anleger für ihre Anlageentscheidung stützen können – insbesondere bei komplexen Produkten und bei fehlender laufender Berichterstattung.

Fehler, unvollständige Angaben oder irreführende Darstellungen können erhebliche Haftungsfolgen auslösen – sowohl für die Emittentin als auch für die Prospektverantwortlichen und teilweise für Vertriebspartner. Typische Fehlerquellen sind unzureichende Risikohinweise, geschönte Prognosen, verharmloste Interessenkonflikte, unklare Angaben zu Weichkosten und Innenprovisionen oder Verschleierung wirtschaftlicher Verflechtungen.

Rechtliche Einordnung

Die spezialgesetzliche Prospekthaftung ergibt sich unter anderem aus dem Wertpapierprospektgesetz, dem Vermögensanlagengesetz und dem Kapitalanlagegesetzbuch. Sie ist an vergleichsweise kurze Fristen gebunden und richtet sich vor allem gegen die Emittentin und die Prospektverantwortlichen. Daneben besteht die von der Rechtsprechung entwickelte zivilrechtliche Prospekthaftung im weiteren Sinne, die insbesondere im grauen Kapitalmarkt eine wichtige Rolle spielt und auch Vermittler und Berater erfassen kann.

Für die Anspruchsdurchsetzung sind neben inhaltlichen Prospektmängeln vor allem Fragen der Verjährung, der richtigen Beklagten sowie der Kausalität zwischen Prospektfehler und Anlageentscheidung zu klären. In einzelnen Konstellationen kommt die Bündelung von Ansprüchen im Musterverfahren nach dem KapMuG in Betracht.

Was Betroffene tun können

Wir prüfen den einschlägigen Prospekt, sämtliche Nachtragsdokumente und die vertriebene Werbematerialien, berechnen den ersatzfähigen Schaden und setzen Ihre Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich durch. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei der Kommunikation mit der Emittentin, Insolvenzverwaltern und Aufsichtsbehörden.

Sind Sie betroffen?

Wir prüfen Ihren Fall vertraulich und geben Ihnen eine erste fundierte Einschätzung.

Kontakt aufnehmen
Nächstes ThemaWirecard