Grauer Kapitalmarkt · Insolvenz
Nach der Insolvenz der P&R-Unternehmensgruppe im Jahr 2018 vertreten wir Direktinvestorinnen und -investoren bei der Anmeldung ihrer Forderungen, bei der Abwehr von Rückforderungen des Insolvenzverwalters und bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Vermittler und Berater, die die Kapitalanlage empfohlen hatten.
Hintergrund
Die P&R-Unternehmensgruppe bot über Jahrzehnte Direktinvestments in Seefracht-Container an. Anleger erwarben angeblich einzeln zugeordnete Container, überließen diese im Rahmen von Verwaltungsverträgen dem Anbieter und erhielten dafür regelmäßige Mietzahlungen sowie ein späteres Rückkaufangebot. Beworben wurde das Modell als vermeintlich einfach zu verstehende Sachwertanlage mit stabilen Erträgen.
Im März 2018 stellten mehrere Gesellschaften der Gruppe Insolvenzantrag. Die Insolvenzverwalter mussten feststellen, dass ein erheblicher Teil der angeblich verkauften Container nie existierte. Nach heutigem Stand fehlen etwa eine Million Container; über Jahre hinweg wurden Mietzahlungen und Rückkäufe faktisch aus den Einzahlungen neuer Anleger finanziert – ein strukturell schneeballähnliches System.
Rund 54.000 Anlegerinnen und Anleger sind betroffen; das Gesamtvolumen der angemeldeten Forderungen liegt im Milliardenbereich. Es handelt sich um einen der größten Anlegerschadensfälle der Nachkriegsgeschichte. Viele Betroffene hatten das Investment als sicherheitsorientierte Beimischung zur Altersvorsorge betrachtet und teilweise über Jahre hinweg immer wieder aufgestockt.
Aktueller Verfahrensstand
Die Insolvenzverwalter haben die Verfahren gebündelt geführt und ein umfassendes Verwertungskonzept aufgesetzt, das den weiteren Einsatz der noch vorhandenen Container-Flotte und ihre geordnete Verwertung vorsieht. Erste Abschlagszahlungen wurden geleistet; die endgültige Insolvenzquote wird sich erst nach vollständiger Verwertung und dem Abschluss der Anfechtungsklagen bestimmen lassen.
Der Bundesgerichtshof hat wesentliche Fragen zur Berechnung von Rückgewähransprüchen und zur Anrechnung bereits erhaltener Mietzahlungen geklärt und damit die Grundlagen für einheitliche Quotenberechnungen geschaffen. In einer Vielzahl von Anfechtungsprozessen werden derzeit Rückforderungen des Insolvenzverwalters gegen einzelne Anleger geklärt.
Rechtliche Einordnung
Zentrale Fragen betreffen die Insolvenzanfechtung von Miet- und Rückkaufzahlungen (§§ 129 ff. InsO), die richtige Berechnung des Schadens, die steuerliche Behandlung der Verluste sowie mögliche Ansprüche gegen Vermittlerinnen und Vermittler, die die Kapitalanlage empfohlen haben. Häufig stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Anleger über das Totalverlustrisiko und die tatsächliche Struktur der Anlage aufgeklärt wurden.
Bei einer Reihe von Vermittlern bestehen darüber hinaus Anhaltspunkte für Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Pflichten aus dem Vermögensanlagen- und Finanzanlagenvermittlungsrecht. Auch die Verantwortlichkeit der Verantwortlichen der Prospekte und der Beteiligungsgesellschaften ist Gegenstand laufender Verfahren.
Was Betroffene tun können
Wir prüfen für Sie die korrekte Forderungsanmeldung, wehren unberechtigte Rückforderungen des Insolvenzverwalters ab, klären steuerliche Fragen und verfolgen Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und Vermittler. Auch bestehende Rechtsschutzdeckung wird von uns geprüft und – wo nötig – gegenüber dem Versicherer durchgesetzt.
Sind Sie betroffen?
Wir prüfen Ihren Fall vertraulich und geben Ihnen eine erste fundierte Einschätzung.
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