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CUM-EX / CUM-CUM

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Steuerrecht · Kapitalmarkt

Wir beraten institutionelle Investoren, Fondsgesellschaften und Unternehmen bei der zivil-, steuer- und aufsichtsrechtlichen Aufarbeitung von Dividendenstripping-Geschäften und begleiten sie in Verfahren gegen Berater, Depotbanken und Handelspartner – von der internen Aufarbeitung über Verhandlungen mit der Finanzverwaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Regressansprüchen.

Hintergrund

Bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag in kurzer Folge zwischen verschiedenen Marktteilnehmern übertragen. Ziel war es, sich die einmal einbehaltene Kapitalertragsteuer mehrfach bescheinigen und vom Fiskus erstatten zu lassen. Konstruktiv wurden Käufe „mit Dividende“ (cum) und Lieferungen „ohne Dividende“ (ex) so aufeinander abgestimmt, dass wirtschaftlich mehrere Beteiligte gleichzeitig als Eigentümer der Aktien auftraten.

Cum-Cum-Gestaltungen zielten darauf, ausländischen Investoren über kurzfristige Aktienleihen an inländische Institute die deutsche Kapitalertragsteuer wirtschaftlich zurückzuführen. Dabei wurden Aktien vor dem Dividendenstichtag an inländische Banken übertragen, um die Anrechnung der Kapitalertragsteuer zu ermöglichen, und anschließend zurückübertragen. Auch diese Gestaltungen werden von der Finanzverwaltung inzwischen konsequent aufgearbeitet und mit erheblichen Rückforderungen sanktioniert.

Der wirtschaftliche Gesamtschaden für den deutschen Fiskus wird auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Die Aufarbeitung ist einer der größten Wirtschaftsstrafverfahrens-Komplexe der Nachkriegszeit und beschäftigt Staatsanwaltschaften, Finanzbehörden, Gerichte und parlamentarische Untersuchungsausschüsse seit über einem Jahrzehnt. Betroffen sind Banken, Wertpapierhandelshäuser, Fondsgesellschaften, Family Offices sowie deren Berater und Organe.

Aktueller Verfahrensstand

Der Bundesgerichtshof hat Cum-Ex-Gestaltungen in mehreren Leitentscheidungen als Steuerhinterziehung eingestuft und die Einziehung erlangter Vermögenswerte als zwingend angeordnet. Zahlreiche Verfahren wurden mit rechtskräftigen Verurteilungen von Händlern, Anwälten und Steuerberatern abgeschlossen; weitere Verfahren gegen Bankvorstände und Berater sind anhängig oder in Vorbereitung.

Die Finanzverwaltung fordert erhaltene Erstattungen einschließlich Zinsen konsequent zurück und leitet parallel Haftungsverfahren gegen beteiligte Institute und Personen ein. Zivilrechtlich werden Rückabwicklungen zwischen Handelspartnern, Regressklagen gegen Berater und Prüfer sowie Deckungsprozesse mit D&O-Versicherern geführt.

Rechtliche Einordnung

Neben strafrechtlichen Verfahren stehen zivilrechtliche Rückabwicklungen sowie Schadensersatz- und Regressansprüche im Vordergrund. Häufig geht es um die Frage, wer im Innenverhältnis die wirtschaftliche Last aus einer strafrechtlich relevanten Gestaltung zu tragen hat, und um die Grenzen des Vertrauensschutzes bei anwaltlichen oder gutachterlichen Stellungnahmen.

Betroffen sind insbesondere Banken, Fondsgesellschaften und Berater, aber auch deren Organe. Für diese stellen sich Fragen der persönlichen Innen- und Außenhaftung nach §§ 93 AktG, 43 GmbHG sowie der Deckung durch D&O-Versicherungen. Die Reichweite der Verjährungsfristen wurde durch den Gesetzgeber ausdrücklich verlängert; für Altfälle gelten Übergangsregelungen, die im Einzelfall genau zu prüfen sind.

Was Betroffene tun können

Wir prüfen für Investoren, Fonds und Institute bestehende Vertragsverhältnisse, Prospekte und Beratungsdokumentation, koordinieren die Kommunikation mit Finanzbehörden und begleiten Regressverfahren gegen Handelspartner und Berater. Bei Bedarf begleiten wir interne Untersuchungen, die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden sowie die Verhandlungen mit D&O-Versicherern.

Für Organe entwickeln wir gemeinsam mit spezialisierten Strafverteidigern eine abgestimmte Verteidigungslinie, die zivilrechtliche, steuerliche und aufsichtsrechtliche Aspekte konsistent verzahnt – von der ersten Anhörung bis zu einer möglichen Hauptverhandlung.

Sind Sie betroffen?

Wir prüfen Ihren Fall vertraulich und geben Ihnen eine erste fundierte Einschätzung.

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